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Was erledige ich wo?

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ATO-Wechsel während Ausbildung im Bereich Luftfahrtpersonal beantragen
[Nr.99080156001000 ]

Wenn Sie eine Pilotenausbildung absolvieren, können Sie gegebenenfalls die Ausbildungsorganisation (Approved Training Organization, ATO) wechseln. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung, die Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.
Dazu muss die zukünftig ausbildende ATO ein individuelles Ausbildungsprogramm erstellen, welches das LBA genehmigt.
Diese Verwaltungsleistungen richten sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler, die einen ATO-Wechsel vollziehen möchten. Sie können sich auch durch die zukünftige ATO oder Dritte vertreten lassen.
 

Verfahrensablauf

Die Genehmigung für den ATO-Wechsel können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Sie können die erforderlichen Unterlagen direkt im Formular hochladen.
  • Im Anschluss können Sie den Antrag über das Portal absenden.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bei Ihnen.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Antrag per Post oder per Fax:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Drucken Sie das Formular nach dem Ausfüllen aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per Fax an das LBA.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind identisch mit denen des Online-Antrags. 
     

Voraussetzungen

  • Sie wechseln während Ihrer Ausbildung die Ausbildungsorganisation (ATO).
  • Die neue ATO muss ein vom LBA genehmigtes, individuelles Ausbildungsprogramm vorweisen. 
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • bei Vertretung: Vollmacht
  • Teil-FCL-Lizenz, wenn vorhanden und nicht vom LBA ausgestellt wurde
  • Ausbildungsprogramm
  • aktuelle Version des ATO-Zeugnisses der zukünftigen ATO und der dazugehörigen Anlage bei ATO, die nicht im Zuständigkeitsbereich des LBAs agieren
  • aktuelle Version des ATO-Zeugnisses der bisherigen ATO und der dazugehörigen Anlage bei ATO, die nicht im Zuständigkeitsbereich des LBAs agieren
  • Ausbildungsnachweise der Ausbildung an der bisherigen ATO
     

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Luftfahrt Bundesamt (LBA)

Gebühren

  • Gebühr: 50,00 - 150,00 Euro
    Gebühr für Antrag auf ATO-Wechsel