Öffentliche Versammlung: anzeigen
[Nr.99089016000000 ]
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese/n grundsätzlich 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmer/innen oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen.
Gegebenenfalls werden im Vorfeld mit der Veranstalterin / dem Veranstalter Kooperationsgespräche hinsichtlich des Ablaufs und der Durchführung der Versammlung durchgeführt.
An wen muss ich mich wenden?
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dessen/deren Gebiet die Versammlung stattfinden soll.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung hat mindestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (Einladung beziehungsweise Aufruf) der Versammlung zu erfolgen.
Rechtsgrundlage
- § 11 Versammlungsfreiheitsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (VersFG SH),
- Art. 8 Grundgesetz (GG).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen enthalte, wie
- Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterinder anzeigenden Person (Privatperson oder Organisation),
- Name und Anschrift, Telefon und Fax / E-Mail des Versammlungsleiters / der Versammlungsleiterin,
- Bezeichnung des geplanten Ablaufs der Versammlung nach Ort, Zeit und Thema.
- Bei Aufzügen den geplanten Streckenverlauf.