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Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation / Apostille,
- gültigen Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis,
- Ehe- und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht,
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde / Staatsangehörigkeitsausweis.
Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein – erkundigen Sie sich darüber bitte vorab beim zuständigen Standesamt.
Welche Gebühren fallen an?
Folgende Gebühren fallen nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) an:
- Beurkundung im Geburtenregister: 80,00 Euro,
- Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 15,00 Euro.
Anträge / Formulare
Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Antragsberechtigte sind:
- die einzutragende Person selbst,
- deren Eltern,
- deren Kinder,
- der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in).