Appell zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) - Resolution der Region
Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) sowie das Netzanschlusspaket werden von den Gemeinden des Amtes Südtondern mit großer Sorge betrachtet,
da damit erhebliche und nicht abschätzbare Auswirkungen auf Errichtung und Bestand von Windenergieanlagen, Gewerbesteuereinnahmen und Bürgerbeteiligung verbunden und zu erwarten sind. Unsere Region Nordfriesland und in wesentlichen Teilen auch die Region des Amtes Südtondern, so die Amtsdirektorin Nicole Jürgensen mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der amtsangehörigen Kommunen ist Dreh- und Angelpunkt der Energiewende an Land in Form von Windparks, PV-Anlagen und Biogasanlagen und sorgt für klimagerechte und nachhaltige Energieversorgung von ganz Deutschland. Die Gewinne kommen dank der Bürgerwindparks und regionaler Projektierer der Region zugute. Davon profitieren landwirtschaftliche Betriebe und über die Gewerbesteuereinnahmen die Kommunen. Die Kaufkraft der Region wird damit maßgeblich gestärkt und die Novelle birgt auch in dieser Hinsicht große Risiken und Verluste für die heimische Wirtschaft!
Die Kabinettsbeschlüsse vom 29. Juli 2026 wälzen jedoch die Folgen des mangelhaften Netzausbaus auf die Erzeugerregionen ab.
Der sogenannte Redispatch-Vorbehalt verlagert das Netzausbaurisiko unzulässig auf Anlagenbetreiber und Kommunen. Wird in einem Netzgebiet im Vorjahr mehr als 5 % des Stroms abgeregelt, wird es für sechs Jahre als Engpassgebiet ausgewiesen. Ein Netzanschluss erfolgt dann nur noch gekoppelt an einen Entschädigungsverzicht von bis zu 18 % bzw. 20 % der Jahresenergiemenge, der dazu führt, dass Investitionen in Bürgerwundparks seitens der Kreditinstitute ausbleiben werden.
Der Entwurf sieht außerdem vor, die Anschlussleistung für alle Neuanlagen ab dem 1. Januar 2027 bundesweit auf eine Flächenleistung von 280 W/m² zu beschränken. Das bedeutet eine Verminderung der Anschlussleistung um 8,8%, da durchschnittliche moderne Windenergieanlage (WEA) des Typs 2025 mit 5,5 MW und 151 m Rotordurchmesser Werte von rund 305 W/m² erreichen.
Damit sind erhebliche Ertragsminderungen an der vom Wind begünstigten Nordseeküste ohne Bestandsschutz verbunden, was zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten für die Kommunen führt. Der Entwurf führt auch zu einer deutlichen Schlechterstellung der Küstenregion durch die nach Landkreisen vorgenommene Abgrenzung der Güteniveaus. Damit werden die Bedingungen im Norden massiv verschlechtert. Durch die vorgenannten Maßnahmen wird der Neubau von Windenergieanlage im Norden zum Stillstand kommen mit allen negativen Folgewirkungen für die entsprechend spezialisierten Betriebe.
Der Gesetzentwurf sieht weiterhin eine strikte Deckelung der Flächenpachten auf maximal 3,5 % des jährlichen Standortertrags ab dem 1. Januar 2028 vor (§§ 36d, 53a EEG). Damit ist eine weitreichende Bürokratisierung und Erhöhung der Kosten verbunden und schafft Rechtsunsicherheit.
Insgesamt werden die Gewerbesteuersteuereinnahmen durchsinkende Erträge der Betreibergesellschaften und die Einnahmen für die Landwirtschaftlich drastisch sinken, was sich verheerend auf die Haushalte der Kommunen auswirken wird und die zukünftige Finanzierung von Schulen, Kitas, Feuerwehren etc. in Frage stellt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Belastungen der Energiewende dauerhaft in unserer Region verbleiben, während die finanzielle Wertschöpfung durch gesetzliche Fehlsteuerungen vernichtet wird. Auch viele landwirtschaftliche Betriebe in Südtondern können nur durch die Quersubventionierung der Primärproduktion durch verlässliche Einkünfte aus Erneuerbaren Energien (Pachten oder eigene Beteiligungen an Wind-, PV- und Biogasanlagen) weiter existieren. Der Gesetzentwurf gefährdet nicht nur den Ausbau und Fortbestand der Windenergie, sondern schafft unnötige Hürden und Risiken für Bürger und Landwirte im Bereich Photovoltaik. Die geplante Begrenzung der Einspeiseleistung sowie zusätzliche bürokratische Anforderungen erschweren Investitionen in Dachanlagen und Agri-PV-Projekte. Auch Biogasanlagen dienen der Sicherung eines flexiblen Energiesystems. Die im EEG 2027 vorgesehenen Ausschreibungsmengen reichen nach
fachlicher Einschätzung der Branche bei Weitem nicht aus, um den wirtschaftlichen Weiterbetrieb bestehender Anlagen nach Ablauf ihrer Erstvergütung zu sichern. Die grüne Wasserstoffproduktion als weitere Alternative im Rahmen der Energiewende ist nur möglich, wenn zur Elektrolyse ausreichend grüner Strom verfügbar ist. Die Idee der lokalen Bürgerwindparks wird ad absurdum geführt, wenn diese aus Risikoaspekten noch vor der Inbetriebnahme an Großkonzerne verkauft werden. Windkraftanlagen vor der Haustür verlieren damit ihre Akzeptanz. Daher fordern
die Gemeinden des Amtes Südtondern gemeinsam mit der Verwaltungsleitung des Amtes den Deutschen Bundestag auf, die Gesetzentwürfe im parlamentarischen Verfahren grundlegend nachzubessern: 1. Vollständige Streichung des Redispatch-Vorbehalts (Netzkapazitätsengpässe dürfen nicht ordnungspolitisch auf Erzeuger und Kommunen abgewälzt werden). 2. Rücknahme der dauerhaften Wirkleistungsbegrenzung für neue und Bestandsschutz für bestehende Windenergie- und Photovoltaikanlagen.3. Keine Stärkung der Südregion zulasten der Nordregion. 4. Schutz der kommunalen Gewerbesteuer. 5. Die Rahmenbedingungen und Ausschreibungsmengen für flexible Biogasanlagen und Biomethan müssen deutlich verbessert werden, um den Weiterbetrieb zu sichern. 6. Überführung von Bürgerwind in ein eigenes wettbewerbliches Ausschreibungssegment. 7. Eine temporäre Nichterfüllung der Bürgerenergie-Kriterien darf niemals zum vollständigen Verlust des Vergütungsanspruchs führen 8. Die Produktion von grünem Wasserstoff durch grünen Strom muss weiterverfolgt werden.
Fazit: Es wird in Deutschland nicht zu viel erneuerbarer Strom produziert, sondern es sind nicht ausreichend Netze vorhanden. Dieses strukturelle Versagen beim Netzausbau darf nicht einseitig zulasten der engagiertesten Küstenregionen, ihrer kommunalen Finanzen und ihrer Bürgerinnen und Bürger gehen! Daher der Appell des Amtes Südtondern mit seinen amtsangehörigen Kommunen an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Gesetzentwürfe anzupassen und dafür zu sorgen, dass Netzausbau, kommunale Wertschöpfung und echte Bürgerbeteiligung miteinander und nicht gegeneinander entwickelt werden.