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Kommunalwahl am 26.05.2013   

Am Sonntag, den 26.05.2013, in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, findet die Gemeinde- und Kreiswahl statt. An diesem Datum werden die politischen Vertreter der örtlichen Gemeindevertretungen sowie der Stadtvertretung Niebüll gewählt. Da es sich um eine kombinierte Wahl handelt, werden ebenfalls die politischen Vertreter des Kreistages gewählt.

Vordrucke zur Kommunalwahl

I. Wahlvorschlagsverfahren

Wahlvorschläge

Unmittelbare Wahlvorschläge (Direktkandidaten) können von politischen Parteien, Wählergruppen (WG) und Wahlberechtigten (Einzelbewerber) eingereicht werden. 

Listenwahlvorschläge können von politischen Parteien und Wählergruppen (WG) eingereicht werden.

Eine politische Partei oder WG kann innerhalb eines Wahlgebietes nur so viele unmittelbare Wahlvorschläge einreichen, wie unmittelbare Vertreter/innen zu wählen sind.

Gemeinde

unmittelbar (direkt)

über Liste

Gesamt

Achtrup

7

6

13

Aventoft

5

4

9

Bosbüll

5

4

9

Braderup

5

4

9

Bramstedtlund

5

4

9

Dagebüll

6

5

11

Ellhöft

4

3

7

Emmelsbüll-Horsbüll

6

5

11

Enge-Sande

6

5

11

Fried-Wilh.-Lübke-Koog

4

3

7

Galmsbüll

5

4

9

Holm

4

3

7

Humptrup

6

5

11

Karlum

5

4

9

Klanxbüll

6

5

11

Klixbüll

6

5

11

Ladelund

7

6

13

Leck

bei 5 Wahlkreisen zwei je Wahlkreis

9

19

Lexgaard

-

-

-Gemeindeversammlung

Neukirchen

7

6

13

Niebüll

bei 5 Wahlkreisen zwei je Wahlkreis

9

19

Risum-Lindholm

bei 3 Wahlkreisen drei je Wahlkreis

8

17

Rodenäs

5

4

9

Sprakebüll

5

4

9

Stadum

6

5

11

Stedesand

6

5

11

Süderlügum

7

6

13

Tinningstedt

5

4

9

Uphusum

5

4

9

Westre

5

4

9

Die Anzahl der Bewerber/innen auf dem Listenwahlvorschlag hingegen ist unbegrenzt.

Innerhalb eines Wahlgebietes kann ein/e Bewerber/in sowohl auf einem unmittelbaren Wahlvorschlag als auch in einem Listenwahlvorschlag benannt werden. Eine Mehrfachkandidatur in unterschiedlichen Wahlkreisen ist dagegen ausgeschlossen.

II. Voraussetzungen für die Wählbarkeit

Wählbar ist, wer am Wahltag 

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat
  • im Wahlgebiet wahlberechtigt ist. Das sind alle Personen, die die Deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen.  
  • seit mindestens drei Monaten (Stichtag: 26.02.2013)
    a) in Schleswig-Holstein eine Wohnung hat oder
    b) sich in Schleswig-Holstein sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb
        des Landes hat.
  • nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist, aufgrund
  • infolge eines Richterspruches
  • nach § 63 in Verbindung mit §20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist
  • als Unionsbürger in seinem Herkunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzt

III. Inhalt und Form von Wahlvorschlägen

unmittelbare Wahlvorschläge (Direktkandidaten)

Anlage 8 zu § 23 Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO)

Listenwahlvorschläge

Anlage 9 zu § 23 GKWO

Mindestinhalt eines Wahlvorschlages:

  - Wahlkreis in der Gemeinde

  - Name der Partei/WG

  - Persönliche Daten des Bewerbers 

  - Vertrauenspersonen

Fehlen diese auf dem Wahlvorschlag, so gilt automatisch die Person, die den Wahlvorschlag als erste unterzeichnet als Vertrauensperson sowie die Person, die den Wahlvorschlag als zweite unterzeichnet als stellvertretende Vertrauensperson

  • Erklärung d. Versammlungsleiters über die Bewerberaufstellung (Anlage 17 zu § 25 GKWO)
  • Zustimmungserklärung des Bewerbers, auch von allen Listenkandidaten (Anlage 12 zu § 25 GKWO)
  • Wählbarkeitsbescheinigung des Bewerbers, (Direkt- und Listenkandidaten) (Anlage 14 zu § 25 GKWO)
  • Bei Unionsbürger/innen die eidesstattliche Versicherung (Anlage 15 zu § 25 GKWO)

Der Wahlvorschlag ist durch die nach Satzung zuständigen Leitung/den Vorstand der Partei/der WG zu unterzeichnen. Tritt eine Wählergruppe erstmalig zur Kommunalwahl an, hat sie bei der Einreichung der Wahlvorschläge folgendes vorzulegen:

  • die Satzung
  • das Versammlungsprotokoll der Gründung
  • ihr Programm

IV. Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Einreichungsfrist endet am 08. April 2013, 18:00 Uhr. Wahlvorschläge, die danach eingereicht werden, können nicht mehr zugelassen werden. (Ausschlussfrist)

Bei Tod oder Wählbarkeitsverlust eines unmittelbaren Bewerbers nach Ablauf der Einreichungsfrist und vor der Zulassung durch den Gemeindewahlausschuss ist es möglich, diesen bis zur Zulassungsentscheidung zu ersetzen.

Es wird darum gebeten, das die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig bei dem Gemeindewahlleiter eingehen, damit eventuell fehlerhafte Wahlvorschläge noch rechtzeitig beseitigt werden können. Eine Mängelbeseitigung ist nur bis Ablauf der Einreichungsfrist (08.04.2013,18.00 Uhr) möglich!

 Ausnahme:

  • Vorlage der Wählbarkeitsbescheinigung
  • Vorlage der Erklärung des Versammlungsleiters
  • Vorlage der eidesstattlichen Versicherung (Unionsbürger)
  • Ergänzungen und Berichtigung von Angaben, die nicht Voraussetzung für die Gültigkeit des Wahlvorschlages waren.

Diese können bis zur Zulassungsentscheidung des Gemeindewahlausschusses am 12.04.2013 nachgereicht werden.

Bis zum Ende der Einreichungsfrist besteht die Möglichkeit der Rücknahme und der gleichzeitigen Neueinreichung von Wahlvorschlägen. Die Rücknahme eines Wahlvorschlages bedarf der gemeinsamen Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson.

 

Sämtliche Erklärungen sind dem Gemeindewahlleiter gegenüber schriftlich abzugeben.

Nach der Zulassungsentscheidung (12.04.2013) können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden.

Werden Wahlvorschläge ganz oder teilweise durch den Gemeindewahlausschuss zurückgewiesen, so können Vertrauenspersonen bis zum 15. April 2013 (Ausschlussfrist) Beschwerde erheben. Über diese Beschwerden wird in öffentlicher Sitzung bis zum 18. April 2013 entschieden.

 Die zugelassenen Wahlvorschläge werden bis spätestens 22. April 2013 öffentlich bekannt gegeben.

 Vordrucke zur Einreichung von Wahlvorschlägen erhalten Sie bei Herrn Feddersen, Sachgebiet Organisation,  Zimmer 0.69 oder auf telefonische Anforderung unter 04661/601-110.

Weitere Informationen zur Kommunalwahl erhalten Sie auch auf der Internetseite der Landesregierung:
bitte hier klicken