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Umfragen an Schulen
[Nr.99088021006000 ]

Wissenschaftliche Forschungsvorhaben in Schulen (Studien, Befragungen, Testreihen und ähnliches) bedürfen der Genehmigung. Diese kann erteilt werden, wenn das Vorhaben ein erhebliches wissenschaftliches Interesse im Hinblick auf den Bildungsauftrag der Schule erkennen lässt und sich die Belastung der Schule in einem zumutbaren Rahmen hält.

An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK).

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Genehmigung ist rechtzeitig vor Beginn des beabsichtigten Vorhabens zu stellen.

Rechtsgrundlage

Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Eine Beschreibung des Projekts (unter anderem Konzeption, Benennung der/des verantwortlichen Projektleiterin/Projektleiters, Benennung der eventuell beteiligten Partner, Informationen zum konkreten Prozedere des Vorhabens)
  • Die Erhebungsunterlagen wie Fragebögen, Interviewleitfäden, Testunterlagen, Anschreiben an die Teilnehmer/innen, gegebenenfalls Anschreiben an die Erziehungsberechtigten zwecks Einholung des Einverständnisses zur Teilnahme minderjähriger Schüler/innen. Aus den Erhebungsunterlagen müssen deutlich der Zweck des Vorhabens, der Hinweis auf eine freiwillige Teilnahme, die durch die/den Antragsteller/in vorgesehene Behandlung der Erhebungsunterlagen und deren endgültiger Verbleib sowie das Prozedere des Vorhabens hervorgehen.
  • Angaben über den zeitlichen Ablauf und den voraussichtlichen zeitlichen Umfang des Vorhabens.
  • Eine Übersicht der Schulen/Klassen, an/in denen das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Anträge / Formulare

Der Antrag ist schriftlich zu stellen.