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Steuern und Abgaben

In unserer "Steuerabteilung" beantworten Ihnen die Ansprechpartner*innen gerne alle Fragen zu den kommunalen Steuern, Abgaben und Müllgebühren.

Es wird darauf hingewiesen, dass verstärkt Kontrollen hinsichtlich der Befüllung der Bio-Tonnen durchgeführt werden. Es dürfen keine Bio-Plastiktüten mehr verwendet werden, auch wenn diese im Handel erhältlich sind.

 

 

 

Muster eines Abgabenbescheides des Amtes Südtondern

 

Grundsteuer

Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A (agrarisch – für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft) und Grundsteuer B (baulich – für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus. Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten.[1]

Am 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Ermittlung der für die Grundsteuer maßgeblichen Einheitswerte in Westdeutschland für Häuser und unbebaute Grundstücke auf Basis der Hauptfeststellung von 1964 für verfassungswidrig und forderte eine Neuregelung bis Ende 2019.

Gewerbesteuer

Hierzu wird für gewerbesteuerliche Zwecke ein Gewerbeertrag ermittelt, welcher regelmäßig in einem Gewerbesteuermessbetrag in Höhe von 3,5 % des Gewerbeertrags mündet. Die hebeberechtigte Gemeinde muss die Gewerbesteuer mindestens in Höhe des doppelten Messbetrages erheben (Hebesatzminimum: 200 %). Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Gemeinden in Deutschland. Rechtsgrundlage ist das Gewerbesteuergesetz (GewStG), die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung sowie als allgemeine Verwaltungsvorschriften die Gewerbesteuer-Richtlinien.

Hundesteuer - Allgemeines und Formular

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.

Halter eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend

  • über dessen Pflege, Verwendung, Beaufsichtigung etc. entscheidet, also die Bestimmungsmacht hat,
  • aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
  • den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und
  • das Risiko seines Verlustes trägt.

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Hundesteuermarken, die für die Gemeinde Leck und die Stadt Niebüll ausgegeben werden, müssen mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt werden. Bei Abmeldung des Hundes sind sie wieder abzugeben.

Darüber hinaus ist nach § 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Diese Nummer ist bei An- oder Abmeldung anzugeben.

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von 14 Tagen beim Amt Südtondern anzumelden.
Das entsprechende Formular zur An-, Ab- oder Ummeldung finden Sie mit einem Klick auf die Hundepfote

An-, Ab-, Ummeldung Hundesteuer

oder in der rechten Randspalte unter "Links".

Fremdenverkehrsabgabe

Kommunen können von Unternehmen (z. B. Hotels, Pensionen, Gastwirtschaften) eine Tourismusabgabe erheben, wenn sie als "Kur-, Erholungs- oder Tourismusort" (z. B. Heilbad) anerkannt sind und eine entsprechende Ortssatzung hierzu erlassen haben.

Die Tourismusabgabe ersetzt begrifflich die Fremdenverkehrsabgabe.

Gartenwasserzähler - Allgemeines und Anmeldeformular

In der trockenen Jahreszeit wollen viele Menschen ihre Gärten bewässern. Wenn Trinkwasser dafür genutzt werden soll, kann man Kosten sparen, indem man einen so genannten Gartenwasserzähler installiert. Dieser Zähler misst die für die Gartenbewässerung genutzte Trinkwassermenge, ohne dass dafür auch Abwassergebühren bezahlt werden müssen.

Für die Gemeinden Bosbüll, Dagebüll, Galmsbüll, Risum-Lindholm, Stedesand, Emmelsbüll-Horsbüll, Tinningstedt, Enge-Sande, Karlum, Neukirchen, Aventoft und Humptrup erfolgt eine Anmeldung direkt beim Wasserbeschaffungsverband Drei Harden.
Wohnen Sie in der Gemeinde Leck, wenden Sie sich bitte direkt an die Kommunalbetriebe im Lecker Rathaus.

Für die anderen Gemeinden ist das Amt Südtondern in Niebüll zuständig. Eine Anmeldung kann über das Online-Formular erfolgen.

Sie möchten Ihre Steuern und Abgaben bequem per Lastschrift zahlen? Die entsprechenden Vordrucke finden Sie auf dieser Seite.