Bettensteuer
[Nr.99077018000000 ]
Kommunen können von Unternehmen (z. B. Hotels, Pensionen, Gastwirtschaften) eine Tourismusabgabe erheben, wenn sie als "Kur-, Erholungs- oder Tourismusort" (z. B. Heilbad) anerkannt sind und eine entsprechende Ortssatzung hierzu erlassen haben.
Die Tourismusabgabe ersetzt begrifflich die Fremdenverkehrsabgabe.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie Ihr Gewerbe oder Unternehmen betreiben, bzw. wo Sie eine Betriebsstätte unterhalten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
§ 10 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)
Was sollte ich noch wissen?
Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
Anträge / Formulare
Keine